Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Bayern Beschluss v. - L 17 U 133/10 B PKH

Leitsatz

Leitsatz:

Das PKH-Prüfungsverfahren dient nicht unmittelbar der Rechtsverfolgung oder der Rechtsverteidigung im Sinne des § 114 ZPO; sein Zweck erschöpft sich in der finanziellen Ermöglichung der Prozessführung oder der Prozessabwehr. Daraus folgt, dass für das PKH-Bewilligungsverfahren weder Prozesskostenhilfe gewährt noch ein Rechtsanwalt beigeordnet werden darf. Aus diesen Gründen scheiden auch eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe und eine Anwaltsbeiordnung für das PKH-Beschwerdeverfahren aus. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Fundstelle(n):
NAAAD-70566

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen