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LSG Bayern Urteil v. - L 15 SB 65/09

Leitsatz

Leitsatz:

Bei Bestehen mehrerer geringfügiger Behinderungen mit Einzel-GdB 10 ergibt sich kein Anspruch auf Feststellung einer Behinderung und des Grads der Behinderung. Gemäß § 69 Abs. 1 S. 6 SGB IX ist eine Feststellung nur zu treffen, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 20 vorliegt. Zu beachten ist dabei, dass eine Addition der Einzel-GdB-Werte generell ausgeschlossen ist und leichte Gesundheitsstörungen, die nur einen GdB von 10 bedingen, grundsätzlich für den Gesamt-GdB nicht veranschlagt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
VAAAD-70520

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