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LSG Bayern Urteil v. - L 15 SB 124/07

Leitsatz

Leitsatz:

Verwaltungsakt mit Dauerwirkung im Sinne von § 48 Abs. 1 S. 1 SGB X ist nicht ein Bescheid, der wie hier lediglich eine Regelung zu Merkzeichen aG trifft, sondern ein Bescheid, mit dem neben anderen Regelungen auch die gesundheitlichen Voraussetzungen für Merkzeichen H festgestellt worden sind. Der nach § 48 Abs. 1 S. 1 SGB X beachtliche Vergleichsbescheid ist derjenige, in dem über die Voraussetzungen, hinsichtlich derer eine wesentliche Änderung eingetreten sein soll, letztmals entschieden wurde. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAD-70390

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