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LSG Bayern Urteil v. - L 4 KR 50/09

Leitsatz

Leitsatz:

Die Leistungen einer Direktversicherung verlieren ihren Charakter als Versorgungsbezüge nicht deshalb, weil sie zum Teil oder ganz auf Leistungen des Arbeitnehmers oder Bezugsberechtigten beruhen. Dieser Grundsatz führt zur Beitragspflicht der gesamten Kapitalleistung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
PAAAD-70347

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