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LSG Bayern Urteil v. - L 13 R 970/08

Leitsatz

Leitsatz:

Im Sozialgerichtsprozess darf ein Beweisantrag auch dann abgelehnt werden, wenn vor dem Hintergrund des Amtsermittlungsprinzips weitere gerichtliche Aufklärung nicht mehr notwendig ist. Weitere Aufklärung ist dann nicht mehr notwendig, wenn das Gericht sich bei fehlerfreier Beweiswürdigung eine hinreichende Gewissheit vom Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Tatsache verschafft hat (hier: Beweiswürdigung zur Feststellung von voller/teilweiser Erwerbsminderung). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
AAAAD-70339

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