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LSG Bayern Urteil v. - L 2 U 66/04

Leitsatz

Leitsatz:

In der medizinischen Wissenschaft sind toxische Wirkungen am zentralen Nervensystem und am peripheren Nervensystem nur in Fällen einer chronischen, über einen längeren Zeitraum andauernden Exposition gegenüber Isocyanat, insbesondere gegenüber Diphenylmethan-Diisocyanat (DMDI) bekannt. Für eine einmalige kurzzeitige Exposition innerhalb einer Arbeitsschicht, die zu vorübergehenden Hauterscheinungen und Atemwegsbeeinträchtigungen führte, auch wenn dabei die MAK-Werte überschritten würden, ist eine solche toxische Wirkung nicht bekannt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
KIEHL VAAAD-70264

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