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LSG Bayern Beschluss v. - L 2 P 42/09 B

Leitsatz

Leitsatz:

Aus der Vorschrift des § 73 Abs. 4 S. 4 SGG, die dem privatrechtlich verfassten Pflegeversicherungsunternehmen ein Stellvertretungsrecht vor dem BSG einräumt, kann das sog. Behördenprivileg zugunsten der privaten Pflegeversicherungsunternehmen abgeleitet werden. Demnach ist die Zustellung mit Empfangsbekenntnis an ein Unternehmen der Privaten Pflegeversicherung zulässig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Fundstelle(n):
YAAAD-70250

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