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LSG Bayern Urteil v. - L 20 R 390/07

Leitsatz

Leitsatz:

In ständiger Rechtsprechung hat das BSG entschieden, dass der Begriff der selbstständigen Tätigkeit im Sinne des § 15 SGB IV alle typischerweise mit persönlichem Einsatz verbundenen Einkunftsarten erfasst, das sind nach dem Katalog des § 2 Abs 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 EStG Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sowie diesen gleichgestellte Einkünfte. Dabei ist grundsätzlich von einer Parallelität von Sozialversicherungsrecht und Einkommenssteuerrecht auszugehen (hier: beschränkter Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
HAAAD-70221

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