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LSG Bayern Urteil v. - L 12 KA 16/08

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Bekanntgabe einer Richtgrößenvereinbarung, die sich nicht an die Allgemeinheit richtet, sondern an die Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung, kann im Ärzteblatt oder durch Rundschreiben erfolgen.

2. Im Fall einer erst im Laufe eines Jahres bekanntgemachten Richtgrößen-Vereinbarung ist - bezogen auf den bereits verstrichenen Zeitraum des Jahres - ein Fall echter Rückwirkung bzw. ein Fall der Rückbewirkung von Rechtsfolgen gegeben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAD-70217

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