Bei der vorzunehmenden Bewertung, ob ein Versicherter zur Zeit des Unfalls eine versicherte Tätigkeit verrichtet hat, stehen Überlegungen nach dem Zweck seines Handelns zu jenem Zeitpunkt im Vordergrund. Maßgebliches Kriterium für die wertende Entscheidung über den Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Verrichtung zur Zeit des Unfalls ist die Handlungstendenz des Versicherten. Denn aufgrund der Handlungstendenz kann beurteilt werden, ob der Versicherte mit seiner konkreten Verrichtung zur Zeit des Unfalls eine dem Unternehmen dienende und damit unter Versicherungsschutz stehende Tätigkeit ausüben wollte (hier: Unfall bei tätlicher Auseinandersetzung als Betreiber einer Gaststätte). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Tatbestand
Fundstelle(n): WAAAD-70135
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.