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LSG Bayern Beschluss v. - L 1 SB 115/09 B ZVW

Leitsatz

Leitsatz:

Die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe liegen vor, wenn der Antragsteller Arbeitslosengeld II bezieht und kein nennenswertes Vermögen hat. Dabei ist maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse im prozesskostenhilferechtlichen Sinn derjenige der gerichtlichen Entscheidung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Fundstelle(n):
JAAAD-70028

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