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LSG Bayern Urteil v. - L 15 SB 151/06

Leitsatz

Leitsatz:

1. Es geht zu Lasten der Behinderten, wenn sie unverändert nicht bereit gewesen ist, sich einer gerichtsärztlichen Begutachtung nach § 106 Abs. 3 Nr. 5 SGG zu unterziehen.

2. Der Zuerkennung des Merkzeichens "B" im Sinne von § 146 Abs. 2 SGB IX steht das nicht einmal anerkannte Merkzeichen "G" im Sinne von § 146 Abs. 1 SGB IX entgegen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
OAAAD-69965

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