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LSG Bayern Urteil v. - L 18 U 191/06

Leitsatz

Leitsatz:

Es ist nicht erforderlich, dass die Unfallfolgen den überwiegenden Grund für die sich anschließende weitere Arbeitsunfähigkeit im Sinne von § 45 SGB VII darstellen, sondern es genügt, dass sie annähernd gleichwertig sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
HAAAD-69950

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