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LSG Bayern Urteil v. - L 11 AS 144/08

Leitsatz

Leitsatz:

1. Auch die angemessenen Gebühren eines Maklers fallen unter den Begriff der Wohnungsbeschaffungskosten.

2. Die Zusicherung regelt als der Bewilligung vorgeschalteter Verwaltungsakt, die Voraussetzungen für die Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten dem Grunde nach. Im Rahmen der Bewilligung der konkret in Aussicht stehenden Kosten erfolgt die Prüfung durch den Leistungsträger allenfalls auf deren Angemessenheit. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
AAAAD-69948

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