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LSG Bayern Urteil v. - L 2 U 243/06

Leitsatz

Leitsatz:

Nach § 9 SGB VII in Verbindung mit Nr. 1317 der Anlage zur BKV müssen die dort genannten Gesundheitsstörungen wie Polyneuropathie oder Enzephalopathie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden. Lediglich für den Ursachenzusammenhang zwischen der Einwirkung durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische und der geltend gemachten Gesundheitsstörungen genügt der [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAD-69938

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