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LSG Bayern Urteil v. - L 5 KR 12/08

Leitsatz

Leitsatz:

Das Überbrückungsgeld zählt nicht zum sozialversicherungsrechtlich zu berücksichtigenden Einkommen im Sinne des § 15 Abs. 1 SGB IV. Es ist deshalb bei der Berechnung des Krankengeldes nach § 47 SGB V nicht zu berücksichtigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
YAAAD-69927

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