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LSG Bayern Urteil v. - L 18 R 875/08

Leitsatz

Leitsatz:

Kann ein Versicherter noch zwischen drei bis unter sechs Stunden täglich erwerbsfähig sein, hat er keinen entsprechenden Arbeitsplatz inne und ist ihm der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen, so ist volle Erwerbsminderung anzunehmen. Der Teilzeitarbeitsmarkt ist verschlossen, wenn weder der Rentenversicherungsträger noch die zuständige Arbeitsagentur dem Versicherten innerhalb eines Jahres einen für ihn in Betracht kommenden Arbeitsplatz anbieten können. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
DAAAD-69879

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