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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 3 AS 5594/09

Leitsatz

Leitsatz:

Krankengeld stellt kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit dar. Deshalb sind bei der Anrechnung als Einkommen hiervon keine Freibeträge nach §§ 11 Abs. 2 Satz 2, 30 SGB II abzusetzen.

Das Krankengeld ist in der tatsächlich geleisteten Höhe als anrechenbares Einkommen zu berücksichtigen. Es sind weder Freibeträge nach § 11 SGB II noch nach § 30 SGB II abzusetzen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2011 S. 12 Nr. 17
LAAAD-69833

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