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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 10 U 2809/09

Leitsatz

Leitsatz:

Es verstößt gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs, wenn das Sozialgericht durch Gerichtsbescheid entscheidet, ohne sichergestellt zu haben, dass die Beteiligten hierzu zuvor angehört worden sind. Ein derartiger Verfahrensfehler rechtfertigt die Aufhebung des Gerichtsbescheides und die Zurückverweisung der Sache.

Besteht keine nachweisbare Anhörung zu einer beabsichtigten Entscheidung durch Gerichtsbescheid, liegt ein Verfahrensfehler vor, der den Kläger in seinem grundrechtsgleichen Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG. verletzt [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
BAAAD-69790

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