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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 P 2246/09

Leitsatz

Leitsatz:

1. Hatte die Pflegekasse bei Erlass eines Aufhebungsbescheids über die Bewilligung von Pflegegeld wegen tatsächlicher Änderung der Verhältnisse keine Kenntnis von der Bewilligung vollstationärer Pflege, so kann sie sich nicht darauf berufen, mit der Aufhebung auch die Bewilligung von Leistungen der vollstationären Pflege einzuschließen.

2. Ein Bewilligungsbescheid der Pflegekasse hat als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung nicht die Feststellung einer Pflegestufe, sondern die Bewilligung einer konkreten Leistung nach dem SGB XI zum Gegenstand. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
CAAAD-69768

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