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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 4761/09

Leitsatz

Leitsatz:

1. Hat eine Versicherte vor der Entscheidung der Krankenkasse mit einer Klinik bereits einen schriftlichen Behandlungsvertrag geschlossen, so ist die Entscheidung der Krankenkasse, die Kosten für eine Operation (hier: Brustverkleinerung) nicht zu übernehmen, nicht kausal für die der Versicherten durch die Operation entstandenen Kosten.

2. Nicht zu den Krankheiten im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung zählt eine Mammahyperplasie. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAD-69762

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