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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 8 AL 66/08

Leitsatz

Leitsatz:

Die Nichterweislichkeit des Umstandes, dass die Rechtswidrigkeit aus einem Bescheid für den Betroffenen erkennbar war, geht zu Lasten der Bundesagentur für Arbeit, da sie das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale des § 45 SGB X für den Erlass eines belastenden Verwaltungsakts zu beweisen hat. Ein voller Nachweis ist nicht durch verwendete Musterbescheide zu führen, wenn der Bescheid, auf dessen Wortlaut sich die Bundesagentur für Arbeit beruft, wegen der praktizierten zentralen Bescheiderfassung nicht in der Verwaltungsakte abgelegt ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
FAAAD-69754

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