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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 8 AL 5297/08

Leitsatz

Leitsatz:

Erfüllt der schwerbehinderte Fremdgeschäftsführer einer GmbH hinsichtlich anderer Beschäftigter Arbeitgeberaufgaben, leistet aber in der konkreten Ausgestaltung seiner Tätigkeit gleichwohl abhängig fremdbestimmte Arbeit, so ist sein Arbeitsplatz auf einen Pflichtarbeitsplatz als Arbeitnehmer nach § 73 Abs. 1 SGB IX anzurechnen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAD-69741

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