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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 4668/09

Leitsatz

Leitsatz:

Implantologische Leistungen gehören nach § 28 Abs. 2 S. 9 SGB V nicht zur zahnärztlichen Behandlung, es sei denn, es liegen seltene vom Gemeinsamen Bundesausschuss in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 SGB V festgelegte Ausnahmeindikationen für besonders schwere Fälle vor, in denen die Krankenkasse diese Leistung einschließlich der Suprakonstruktion als Sachleistung im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung erbringt (hier: bei einer dauerhaft bestehenden Xerostomie nach einer Tumorbehandlung). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAD-69732

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