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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 11 KR 3727/09 ER-B

Leitsatz

Leitsatz:

Nach § 12 Abs. 2 UWG können zur Sicherung der in diesem Gesetz bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung einstweilige Verfügungen auch ohne die Darlegung und Glaubhaftmachung der in §§ 935 und 940 ZPO bezeichneten Voraussetzungen erlassen werden. Diese Regelung findet im sozialgerichtlichen Verfahren keine Anwendung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Fundstelle(n):
VAAAD-69714

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