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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 AS 3135/07

Leitsatz

Leitsatz:

Hat der Hilfesuchende bewusst irreführend das Verhältnis zu seiner Partnerin zu verschleiern versucht und dadurch zeitnahe Ermittlungen zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft unmöglich gemacht, so kann beim Streit über die Rechtmäßigkeit des Rücknahmebescheids nach § 45 SGB X eine Umkehr der objektiven Beweislast vom Leistungsträger auf den Hilfesuchenden gerechtfertigt sein. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAD-69699

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