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Die Schattenseiten von steuerfreien Teileinkünften
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 973Mit Schreiben v. (BStBl 2010 I S. 1292) nimmt die Verwaltung zu der Frage Stellung, in welchen Fällen nur ein begrenzter Betriebsausgabenabzug nach § 3c Abs. 2 EStG im betrieblichen Bereich möglich ist. Sie stellt dabei maßgeblich auf den Veranlassungszusammenhang ab.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Betriebsaufspaltung
[i]Maßgeblichkeit des VeranlassungszusammenhangsBesonders bei Betriebsaufspaltungen wird deutlich, dass genau abgegrenzt werden muss, um den vollen Abzug der Aufwendungen für an die Betriebskapitalgesellschaft überlassene Wirtschaftsgüter zu erhalten, da nach Auffassung der Finanzverwaltung § 3c Abs. 2 EStG dann Anwendung findet, wenn die Überlassung nicht voll-, sondern nur teil- oder unentgeltlich erfolgt und somit keine betriebliche, sondern eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung für die zu beurteilende Überlassung von Wirtschaftsgütern gegeben ist (= Abstellen auf den Veranlassungszusammenhang).
Teilwertabschreibung
[i]Ausreichende Besicherung notwendigBei der Gewährung von Darlehen sind für die Frage der Anwendbarkeit des Teilabzugsverbots des § 3c Abs. 2 EStG die gleichen Maßstäbe (Fremdüblichkeit der Vereinbarung) anzuwenden, wie in den Fällen der Betriebsaufspaltung (Abstellen auf den Veranlassungszusammenhang). Bei der Prüfung, ob eine...