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FG München  v. - 10 K 1431/08

Gesetze: FGO § 64 Abs. 1, FGO § 47, AO § 122 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 64 Abs. 1

Rechtsschutzwahrende Auslegung eines Vorgehens gegen die Einspruchsentscheidung gegenüber der Behörde

keine abweichende Bestimmung des Kindergeldberechtigten bei Aufnahme des Kindes im Haushalt der Großmutter

Leitsatz

1. Ein bei der Behörde gegen die Einspruchsentscheidung eingelegter „Widerspruch” eines nicht von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt vertretenen Kindergeldberechtigten kann als Klage gegen den ablehenden Kindergeldbescheid auszulegen sein, wenn sich aus dem Schreiben ergibt, dass eine rechtliche Überprüfung der Einspruchsentscheidung begehrt wird.

2. Ist das Kind in den Haushalt seiner Großmutter aufgenommen, kann für den Kindergeldanspruch keine abweichende Berechtigtenbestimmung zugunsten eines Elternteils getroffen werden, in dessen Haushalt das Kind nicht aufgenommen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
PAAAD-68624

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