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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 5 K 369/05

Gesetze: AO § 191 Abs. 1 S. 1, BGB § 705, HGB § 128

Haftung der Gesellschafter einer GbR für Steuerschulden der GbR

Leitsatz

Nach der Rechtspr. des (Az: II ZR 331/00) ist der BGB-Gesellschaft eine Teilrechtsfähigkeit zuzubilligen, so dass eine Haftung der Gesellschafter entsprechend § 128 HGB besteht. Bezogen auf die Steuerschulden der BGB-Gesellschaft folgt daraus, dass die Gesellschafter stets mit ihrem Privatvermögen hierfür haften; dies gilt unabhängig davon, um welche steuerliche Verbindlichkeit es sich handelt (hier: Haftung für Umsatzsteuer der GbR).

Fundstelle(n):
AAAAD-68616

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