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Ansatz und Bewertung von Drohverlustrückstellungen
Die Neufassung der IDW RS HFA 4
[i]Theile, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, 3. Aufl., Herne 2011Da das BilMoG u. a. bedeutende Änderungen in der Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen vorsieht, hat der HFA des IDW am die bisherige Fassung der IDW RS HFA 4 („Zweifelsfragen zum Ansatz und zur Bewertung von Drohverlustrückstellungen”) an die neue Rechtslage angepasst . Der nachfolgende Beitrag stellt die aktualisierte Fassung dar, die im Rahmen der Aufstellung von Abschlüssen nach BilMoG anzuwenden ist. In Abschnitt III wird ergänzend die steuerbilanzielle Behandlung skizziert.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Ansatz von Drohverlustrückstellungen
1. Begriff „Schwebende Geschäfte”
[i]Fehlende gesetzliche DefinitionGemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB sind Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, wobei der Begriff „schwebende Geschäfte” gesetzlich nicht definiert ist. Tz. 2 definiert daher „schwebende Geschäfte” als verpflichtende, gegenseitige Verträge, die auf einen Leistungsaustausch gerichtet sind und aus Sicht des jeweiligen Vertragspartners einen Anspruch sowie eine (Außen-)Verpflichtung begründen. Gegenstand solcher Verträge können sein :
Kauf-, Werk- oder Werklieferungsverträge über Gegens...