IWB Nr. 3 vom Seite 1

Gesetzentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011

Thorsten Kunde | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Es könnte so einfach sein …!

[i]Steuervereinfachungsgesetz 2011 Was die Fantastischen Vier als Hit in die Charts brachten, ist am vom Bundeskabinett als Gesetzentwurf für den Bereich des Steuerrechts verabschiedet worden.

Ist es aber nicht, setzten die Musiker ihren Hit fort, was der Entwurf nicht unbedingt entkräftet. Er enthält Maßnahmen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen, aber auch der Steuerverwaltung, von Erklärungs- und Prüfungsaufwand im Besteuerungsverfahren. Außerdem soll durch ein Mehr an Vorhersehbarkeit und Planungssicherheit im Besteuerungsverfahren die Steuerpraxis für alle Beteiligten vereinfacht werden. Das Gesetz soll grundsätzlich am in Kraft treten. Vorgesehen ist zudem, dass einige Maßnahmen bereits rückwirkend zum wirksam werden. Die Maßnahmen mit finanziellen Entlastungen im Umfang von insgesamt 585 Mio. € kommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Familien mit Kindern zugute. Unternehmen – aber auch Bürgerinnen und Bürger – erfahren eine deutliche Kostenentlastung durch Bürokratieabbau. Schließlich werden die geplanten gesetzlichen Neuregelungen von einer Reihe von Maßnahmen auf Ebene der Steuerverwaltung flankiert, die die Bürgerinnen und Bürger bei der Erfüllung ihrer Erklärungspflichten unterstützen. Dazu gehört – als freiwillig nutzbares Serviceangebot – die schrittweise Bereitstellung einer vorausgefüllten elektronischen Steuererklärung bei der Einkommensteuer.

Was auf der einen [i]E-Bilanz und Taxonomie als Vereinfachungen?Seite als Vereinfachungen geplant wird, wird auf der Seite der Unternehmen durch die Einführung von E-Bilanz und Taxonomie zu einem nicht geringen Aufbau an Ressourcen führen, um die vom Gesetzgeber geforderten Anforderungen zu erfüllen. Der Erfassungsaufwand auf Seiten der Finanzverwaltung wird erheblich reduziert und soll zu beschleunigten Besteuerungsverfahren und Betriebsprüfungen führen.

Ob die Vereinfachung [i]Schlussanträge in der Rs. Meilicke II zu einer Reduktion der streitigen Verfahren führen wird, darf auch bezweifelt werden. In dieser Ausgabe werden die Schlussanträge in der Rs. Meilicke II analysiert, in denen es auch um die deutsche verfahrensrechtliche Rechtslage geht.

Beste Grüße

Thorsten Kunde

Fundstelle(n):
IWB 3 / 2011 Seite 1
OAAAD-66355