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Rechtsprechungsstetigkeit ist ein Rechtsgut von hohem Rang
Die außergewöhnlichen Belastungen in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung
Dass die Rechtsprechung zu den außergewöhnlichen Belastungen in jüngster Zeit in Fluss geraten ist, konnte kaum unbemerkt bleiben (s. etwa Editorial zu NWB direkt 1/2011). Dies wird nicht ganz zu Unrecht auf einen Zuständigkeitswechsel zurückgeführt. Denn seit 2009 sind dem vor allem für die Lohnsteuer zuständigen VI. Senat des BFH wieder die außergewöhnlichen Belastungen übertragen, die er 1985 vorübergehend an den III. Senat des BFH abgegeben hatte. Es liegt daher auf der Hand, dass es zu Rechtsprechungsänderungen kommen kann, wenn sich andere Richter mit einer jahrzehntealten Rechtsprechung auseinandersetzen. Kaum bestreiten lässt sich auch, dass die Alleinzuständigkeit eines Senats für eine Materie einen Rechtsprechungswandel schon deshalb erleichtert, weil Divergenzanrufungen entbehrlich sind. Die neuere Entwicklung jedoch allein auf den „New Broom-Effect” zurückzuführen, wäre allerdings gar zu leichtfertig. Auch die Mitglieder des VI. Senats sind sich der Bedeutung der Rechts- und Rechtsprechungskontinuität durchaus bewusst. Der Große Senat des BFH hat die „St...BStBl 1964 III S. 124, 126