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NWB direkt Nr. 11 vom Seite 270

Elterngeld: Steuerliche Maßgeblichkeit durch Haushaltsbegleitgesetz 2011

Dr. Frank Hechtner

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAD-62757 Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 hat der Gesetzgeber Veränderungen beim Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vorgenommen. Die Änderungen führen nun zu einer engeren Verzahnung von BEEG und Steuerrecht. Vorrangiges Ziel der Änderungen ist die Konsolidierung des Bundeshaushalts. So wird die Förderungshöchstgrenze von 67 % auf 65 % gesenkt, verbunden mit einer Anrechnung auf Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe). Überdies wird der Bezug von Elterngeld für „Reiche” ausgeschlossen. Zur Identifizierung von „reichen” Eltern knüpft das BEEG an das zu versteuernde Einkommen an und orientiert sich hierzu an den Grenzen der „Reichensteuer”. Hierbei ergeben sich insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer.

Einen ausführlichen Beitrag finden Sie unter .

Bemessungsgrundlage beschränkt sich auf inländische Einkünfte

[i]Nur im Inland zu versteuernde Einkünfte für die Bemessungsgrundlage des Elterngelds entscheidendDas Einkommen aus Erwerbstätigkeit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BEEG ist nun definiert als Summe der positiven im Inland zu versteuernden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger und nichtselbständiger Arbeit. Es sind somit nur noch Einkünfte zu berücksichtigen, die der inländischen Besteuerung unterli...