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Erbschaftsteuer | Gleichstellung der Erwerber der Steuerklasse II mit Erwerbern der Steuerklasse III
Die Gleichstellung der Erwerber der Steuerklasse II (Eltern, Geschwister etc.) mit Erwerbern der Steuerklasse III (alle übrigen Erwerber) bei den Steuersätzen der Erbschaftsteuer durch § 19 ErbStG ist nach dem nicht verfassungswidrig. – Das Gericht hat die Revision zugelassen; sie ist unter dem Az. II R 9/11 beim BFH anhängig.