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Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung i. S. des § 17 EStG innerhalb der Spekulationsfrist des § 23 EStG
Nach § 17 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb – unter bestimmten Voraussetzungen – auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft. Verluste aus einer solchen Veräußerung können bei anderen Einkünften unbegrenzt berücksichtigt werden. Demgegenüber dürfen Verluste aus Spekulationsgeschäften mit Kapitalbeteiligungen – dies sind Veräußerungsgeschäfte, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als sechs Monate beträgt – gemäß § 23 Abs. 4 EStG nur beschränkt ausgeglichen und überhaupt nicht abgezogen werden. Wird eine wesentliche Beteiligung innerhalb von sechs Monaten nach Anschaffung mit Verlust veräußert, ist fraglich, ob dieser Verlust nach § 17 EStG berücksichtigt werden darf. Dies hat der (BStBl 1993 II S. 292) unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung mit der Begründung bejaht, § 17 EStG habe Vorrang vor § 23 EStG.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zur Anwendung des (BStBl 1993 II S. 292) wie folgt Stellung:
Das Urteil entspricht nicht der Auslegung, die § 17 EStG durch die bis...