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AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig; „Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe”
Den beigefügten Abdruck einer neuen AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe” übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Nr. 515 10 des Systematischen Verzeichnisses der Wirtschaftszweige
AfA-Tabelle Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe
Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige”, und zwar
zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1,
zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8,
zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2,
zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.
Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig
… …
Tabellenschluß
Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem angeschafft oder hergestellt worden sind.
Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:
515 10 Luftfahrt
515 90 Mit der Luftfahrt verbundene Tätigkeiten (Flugplätze)
751 71 Flugschulen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Lfd. Nr. | Anlagegüter | Nutzungs- dauer (ND) i. J. | Linearer AfA-Satz v. H. | Bemerkungen | |||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |||
1 | GEBÄUDE | ||||||
1.1 | Abfertigungsgebäude
(Terminal) | 40 | 2,5 | ||||
1.2 | Borddienstgebäude | 40 | 2,5 | ||||
1.3 | Kontrollturm | 25 | 4 | ||||
1.4 | Flugmeßgebäude
(ASR-Turm) | 25 | 4 | ||||
1.5 | Simulatorgebäude
für Un... |