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Bundesministerium der Finanzen - IV A 8 - S 1551 - 99/94 BStBl 1994 I S. 769

AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig; „Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe”

Den beigefügten Abdruck einer neuen AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe” übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Nr. 515 10 des Systematischen Verzeichnisses der Wirtschaftszweige

AfA-Tabelle Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe

  1. Allgemeine Vorbemerkungen

    Hinweis auf die Vorbemerkungen zu den „AfA-Tabellen für verschiedene Wirtschaftszweige”, und zwar

    zur Tabellenspalte 2 auf Ziffer 1,

    zur Tabellenspalte 3 auf Ziffer 3 bis 8,

    zur Tabellenspalte 4 auf Ziffer 2,

    zum folgenden Hinweis unter b auf Ziffer 4.

  2. Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig

    … …

  3. Tabellenschluß

    Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem angeschafft oder hergestellt worden sind.

    Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:

    515 10 Luftfahrt

    515 90 Mit der Luftfahrt verbundene Tätigkeiten (Flugplätze)

    751 71 Flugschulen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Lfd.
Nr.
Anlagegüter
Nutzungs-
dauer
(ND) i. J.
Linearer
AfA-Satz
v. H.
Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
GEBÄUDE
 
 
 
 
1.1
Abfertigungsgebäude (Terminal)
40
2,5
 
 
1.2
Borddienstgebäude
40
2,5
 
 
1.3
Kontrollturm
25
4
 
 
1.4
Flugmeßgebäude (ASR-Turm)
25
4
 
 
1.5
Simulatorgebäude für Un...

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