BVerfG Beschluss v. - 2 BvR 3056/09

Leitsatz

Leitsatz:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Instanzenzug: BFH, VI R 8/07 vom

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
HFR 2010 S. 1236 Nr. 11
KAAAD-62736