Angemessenheit der Kosten für die Wohnung am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung
Leitsatz
Da im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nur die zu den Wohnungsaufwendungen am Lebensmittelpunkt hinzukommenden Wohnkosten
abziehbar sind, hat sich das Merkmal "notwendig" am Abzugszweck zu orientieren, also daran, welcher Wohnungszuschnitt für
einen Steuerpflichtigen als Einzelperson erforderlich ist, der von dort seiner Arbeit nachgeht, aber an einem anderen Ort,
an dem sich auch sein Lebensmittelpunkt befindet, seinen Haupthausstand beibehalten hat
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 1155 Nr. 13 YAAAD-62552
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