Kraftfahrzeugbesteuerung eines als Wohnmobil zugelassenen VW-Kleinbusses als Pkw
Leitsatz
1. Nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO gilt auch für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t der Grundsatz,
dass anhand von Bauart und Einrichtung des Kfz zu beurteilen ist, ob ein Pkw oder ein Lkw vorliegt.
2. Die unterschiedliche kraftfahrzeugsteuerrechtliche Behandlung „echter” und kleinerer „unechter” Wohnmobile ist ebenso wie
die steuerliche Behandlung von Pkw und Lkw sachlich gerechtfertigt.
3. Ein als Wohnmobil zugelassener Kleinbus mit einem zulässigem Gesamtgewicht von über 2,8 t, der regelmäßig nur einzelne
Beschaffenheitskriterien eines Wohnmobils gem. § 2 Abs. 2b KraftStG erfüllt, unterliegt der Besteuerung als Pkw.
Fundstelle(n): PAAAD-62542
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