Übernahme von Verbindlichkeiten sind keine Anschaffungskosten eines Grundstücks bzw. Firmenwerts bei übertragender Sanierung
Leitsatz
1. Die Übernahme von Verbindlichkeiten des in Insolvenz geratenen Unternehmens im Rahmen einer „übertragenden Sanierung” sind
keine Anschaffungskosten bezüglich des Firmenwerts oder erworbener Grundstücke beim neuen gewerblichen Unternehmen, wenn die
einzelnen Wirtschaftsgüter zu den vertraglich vereinbarten – niedigeren Preisen – erworben worden sind. Solche Zahlungen bleiben
der vergangenen betrieblichen Tätigkeit des in Insolvenz geratenen Unternehmens zugeordnet.
2. Finanzierungskosten gehören grundsätzlich nicht zu den Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): OAAAD-62538
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.