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BFH 09.09.2010 IV R 47/08, StuB 5/2011 S. 193

Vom Landwirt mit Umsatzbesteuerung nach § 24 UStG gezahlte Vorsteuerbeträge nicht Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Auch bei einem Land- und Forstwirt, der seine Umsätze nach Durchschnittssätzen gem. § 24 Abs. 1 UStG versteuert, gehören gem. § 9b Abs. 1 EStG die tatsächlichen Vorsteuerbeträge, da sie nach § 24 Abs. 1 Satz 3 UStG als abgezogen gelten, nicht zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der von dem Land- und Forstwirt angeschafften bzw. hergestellten Wirtschaftsgüter (Bezug: § 9b Abs. 1, § 6c Abs. 1, § 6b Abs. 3, Abs. 7 EStG; § 24 Abs. 1 Sätze 1 und 3 UStG). S. 194

Praxishinweise

Im Urteilsfall hatte ein Landwirt mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG bei Veräußerung eines Grundstücks eine Rücklage nach § 6c i. V. mit § 6b EStG gebildet. Die bei der Anschaffung der Reinvestitionsgüter tatsächlich gezahlten Vorsteuerbeträge durfte er nicht als Anschaffungskosten der Reinvestitionsobjekte behandeln und im Ergebnis damit nicht anteilig die Rücklage auf die...