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NWB direkt Nr. 10 vom Seite 238

EU will den Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden verstärken

[i]RL über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der RL 77/799/EWGDie EU will konsequenter gegen Steuerbetrug vorgehen. Nach einer neuen Richtlinie, die auf der Tagung der Wirtschafts- und Finanzminister am in Brüssel verabschiedet wurde, sollen die Mitgliedstaaten künftig noch systematischer Informationen untereinander austauschen. Darauf weist der Rat der Europäischen Union im Rahmen einer Pressemitteilung hin.

Aufgrund der Bestimmungen der neuen Richtlinie des Rats über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG, die 2013 in [i]Inkrafttreten 2013Kraft treten, werden die Mitgliedstaaten leichter feststellen können, welche Einkünfte ihre Steuerpflichtigen in der EU erzielen. Dies wiederum wird die Steuerveranlagung erleichtern und zur Bekämpfung des Steuerbetrugs beitragen. Mit der Richtlinie wird zudem sichergestellt, dass in der EU der OECD-Standard für den [i]Informationsaustausch auf ErsuchenAustausch von Informationen auf Ersuchen angewendet wird. In der Praxis bedeutet dies, dass die Mitgliedstaaten das Informationsersuchen anderer Mitgliedstaaten nicht mehr einfach unter Berufung auf das Bankgeheimnis ablehnen können. Ab 2015 werden die Mitgliedstaaten die ihnen vorliegenden Informationen über ...