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Medienrecht | Gegendarstellung auf anwaltlicher Homepage
Veröffentlicht ein Rechtsanwalt auf der Homepage seiner Kanzlei regelmäßig Pressemitteilungen, gilt diese Internetseite als Telemedium i. S. des § 56 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Dann besteht grds. auch ein medienrechtlicher Gegendarstellungsanspruch auf dieser Seite. Im Streitfall durfte eine Kapitalanlagegesellschaft daher von der beklagten Rechtsanwaltspartnerschaft verlangen, einzelne Behauptungen zu einer für Anleger wirtschaftlich gescheiterten Anlage zu unterlassen und eine Gegendarstellung zu veröffentlichen.
Die Gegendarstellung entspringt dem Presserecht und ist für unterschiedliche Medien in den Landesmediengesetzen und im RStV geregelt. Das berechtigte Interesse an einer Gegendarstellung leitet sich aus dem [i]Vahle, NWB F. 19 S. 3639geschützten allgemeinen Persönlichke...