NWB Nr. 10 vom Seite 761

„Am liebsten ganz abschaffen”

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Am 16. März geht es weiter,

dann wird der Finanzausschuss seine Beratungen zum Entwurf eines Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes fortführen. Kern des Gesetzentwurfs ist die Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige. Auslöser der geplanten Gesetzesänderung war die Flut von Selbstanzeigen, die nach dem Ankauf von Daten-CDs aus Liechtenstein und der Schweiz auf den deutschen Fiskus hereinbrach. Schnell stellten die Steuerfahnder fest: die Anzeigen beschränkten sich häufig nur auf das Herkunftsland der jeweiligen Daten-CD bzw. die dort genannten Geldinstitute. Damit wird – so die Bundesregierung – die Selbstanzeige von Steuerhinterziehern im Rahmen einer „Hinterziehungsstrategie” missbraucht. Zukünftig soll deshalb die Möglichkeit einer sog. Teilselbstanzeige entfallen. Außerdem hat der Bundesrat vorgeschlagen, einen „Strafzins” auf den Hinterziehungsbetrag in Höhe von fünf Prozent einzuführen. Genau diese beiden Punkte sind in der öffentlichen Anhörung der Sachverständigen am 21. Februar angesprochen worden. Lässt sich doch die Gesetzesbegründung zum Ausschluss der Teilselbstanzeige weit umfänglicher verstehen als es der Gesetzestext selbst hergibt (s. NWB 9/2011 S. 683). Und der „Strafzins”? Seine Einführung war selbst in der Koalition umstritten; während die Union dafür war, stieß er bei der FDP auf wenig Gegenliebe. Inzwischen haben sich die Finanzpolitiker der Koalition geeinigt: Der „Strafzins” kommt, aber nur, wenn die hinterzogene Steuer in einem Jahr bei einer Steuerart über 50.000 € betrug. Die SPD hingegen würde die strafbefreiende Selbstanzeige am liebsten ganz abschaffen. – Der Ankauf der Daten-CDs hat aber noch mehr bewirkt. Liechtenstein und die Schweiz haben inzwischen mit Deutschland ein Abkommen zum Informationsaustausch getroffen. Damit können deutsche Behörden für künftige Steuerdelikte in Strafverfahren auch in der Schweiz Amtshilfegesuche stellen. Gleichzeitig vereinbarten Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und sein Schweizer Amtskollege Rudolf Merz, für Altfälle eine Übergangslösung zu verhandeln. Angedacht ist eine anonyme Abgeltungsteuer, die aber nicht zu einer Bevorzugung gegenüber einer Selbstanzeige führen soll. Einen Überblick über den aktuellen Stand des Informationsaustauschs im Rahmen der Rechts- und Amtshilfe mit der Schweiz gibt Engler auf Seite 787.

Ganz abschaffen möchte der Bundesrechnungshof am liebsten die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen. Handelte es sich doch bei 70 % der untersuchten Handwerkerleistungen und 30 % der haushaltsnahen Dienstleistungen um reine Mitnahmeeffekte; also um Leistungen, die auch ohne steuerliche Förderung legal in Anspruch genommen worden wären. Das ursprüngliche Ziel, die Schwarzarbeit einzudämmen, wird nicht erreicht. Im Gegenteil, der Begriff der haushaltsnahen Dienstleistung entwickelt sich immer weiter. Dass darunter auch die Betreuung eines Hundes fallen kann, darüber berichtet Hoppe auf Seite 768.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2011 Seite 761
BAAAD-62389