Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerfreier Sachlohn
Tank- und Geschenkgutscheine des Arbeitgebers
Der BFH hat mit drei Urteilen seine bisherigen Grundsätze zur Unterscheidung zwischen Barlohn und bis zur Höhe von 44 € monatlich steuerbefreitem Sachlohn modifiziert. Es kommt auf den arbeitsvertraglichen Inhalt des Lohnanspruchs an und nicht auf die Art und Weise seiner Erfüllung. Deshalb liegt bei der Ausgabe von Gutscheinen auch dann ein Sachbezug vor, wenn dem Arbeitnehmer erlaubt wird, die Sache auf Kosten des Arbeitgebers bei einem Dritten selbst auszuwählen und zu erwerben.
Abgrenzung Barlohn/Sachlohn
Sachbezüge werden in § 8 Abs. 1 EStG als Einnahmen definiert, die nicht in Geld bestehen. Beispielhaft werden dafür im Gesetz die Gewährung von Wohnung, Kost, Waren und Dienstleistungen genannt. Die Unterscheidung ist zum einen für die Bewertung der Einnahmen wichtig. Sie erübrigt sich bei Barlohn, wenn er in Euro oder jedenfalls in einer im Inland handelbaren ausländischen Währung gezahlt wird. Zum anderen gilt für Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG ein monatlicher steuerbefreiter Betrag von bis zu 44 €. Wird diese Freigrenze auch nur um einen Euro überschritten, entfällt die Steuerfreiheit insgesamt. Die Freigrenze dient der Vereinfachung der Lohnsteueranmeldung und bietet arbe...