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Portfolioverwaltung steuerfrei?
BFH legt dem EuGH drei umsatzsteuerliche Dauerprobleme zur Entscheidung vor
Der BFH nimmt einen Sachverhalt, in dem Anleger einen Dienstleister beauftragen, unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien Wertpapiere zu verwalten, zum Anlass, dem EuGH die Frage nach der Steuerbefreiung individueller Portfolioverwaltungsleistungen, die Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistung sowie die Frage nach dem Umfang des Regelungsbereichs der Ortsverlagerungsvorschrift für Finanzdienstleistungen vorzulegen.
Ausgangssachverhalt
Ein Finanzdienstleister (Klägerin) erbrachte Leistungen an Privatkunden (Anleger). Im Auftrag der Anleger verwaltete sie Wertpapiere nach der von den Anlegern ausgewählten Strategievariante nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Einholung einer Weisung der Anleger und traf alle bei der Verwaltung des Wertpapiervermögens zweckmäßig erscheinenden Maßnahmen. Die Klägerin durfte über die Vermögenswerte (Wertpapiere) im Namen und für Rechnung der Anleger verfügen. Als Vergütung hatte der Anleger pro Jahr eine sog. Teilpauschalvergütung von insgesamt 1,8 % des Werts des verwalteten Vermögens zu zahlen, die sich aus einem Anteil für die Vermögensverwaltung von 1,2 % des Werts des verwalteten Vermögens und einem Anteil für ...