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Darlehensverzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Voraussetzungen für den Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern
Für die Beurteilung, welcher Einkunftsart ein Darlehen eines Gesellschafter-Geschäftsführers zuzuordnen ist, ist bei einem späteren Darlehensverzicht nicht allein auf die Gründe zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung abzustellen. Auch wenn ein Darlehen aus im Gesellschaftsverhältnis liegenden Gründen gewährt worden war, kann der spätere Verzicht darauf durch das zugleich bestehende Arbeitsverhältnis veranlasst sein und dann insoweit zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen, als die Darlehensforderung noch werthaltig ist.
Darlehensgewährung als Arbeitnehmer oder als Gesellschafter
Gewährt ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ein Darlehen, ist der wirtschaftliche Verlust der Darlehensforderung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nur dann abzugsfähig, wenn der Arbeitnehmer das Risiko dieses Verlusts aus beruflichen Gründen bewusst auf sich genommen hat. Derartige berufliche Gründe können z. B. angenommen werden, wenn eine Bank das Darlehen nach Risikoprüfung nicht mehr gewährt hätte (, BStBl 1993 II S. 663); die Kapitalnutzung steht somit nicht mehr im Vordergrund. Abgrenzun...