1. Ein Steuerberater verletzt seine Pflichten aus dem Steuerberatervertrag, wenn er es im Rahmen der vereinbarten Lohnbuchhaltung versäumt, für den Geschäftsführer einer Familien-GmbH die Beitragspflicht bei dem Sozialversicherungsträger prüfen zu lassen.
2. Werden für den nicht sozialversicherungspflichtigen Geschäftsführer jahrelang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt, beginnt die Verjährung des Schadensersatzanspruchs der GmbH gegen den Steuerberater im Zeitpunkt der ersten zu Unrecht erfolgten Leistung zu laufen, wenn die fehlende Sozialversicherungspflicht von Anfang an feststand. Auf den Zeitpunkt der Ermessenentscheidung der Bundesanstalt für Arbeit, gegenüber dem Rückzahlungsverlangen der GmbH die Einrede der Verjährung zu erheben, kommt es nicht an.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2007 S. 1459 Nr. 26 DStR 2007 S. 1789 Nr. 40 DStRE 2007 S. 1470 Nr. 22 DStZ 2007 S. 583 Nr. 18 NWB-Eilnachricht Nr. 34/2007 S. 2934 StuB-Bilanzreport Nr. 18/2007 S. 716 MAAAD-62235
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