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LSG Rheinland-Pfalz Beschluss v. - L 5 P 51/10 B

Leitsatz

Leitsatz:

Der Streitwert für Verfahren, in denen es um die Kündigung des Versorgungsvertrages eines Pflegedienstes geht, richtet sich nicht nach dem erzielten Umsatz, sondern in Anlehnung an § 42 Abs 3 GKG nach dem dreifachen Jahresgewinn.

Fundstelle(n):
ZAAAD-62222

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