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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 KR 4986/08

Leitsatz

Leitsatz:

Das Versorgungswerk der Presse ist keine Versicherungs- und Versorgungseinrichtung gem. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V, die für Angehörige bestimmter Berufe errichtet worden ist. Eine Rentenzahlung aus einer vom Versorgungswerk der Presse Gmbh vermittelten Lebensversicherung ist vielmehr eine Rente der betrieblichen Altersversorgung im Sinne von § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
LAAAD-62124

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